Filesharing

Abmahnungen mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung aufgrund der Teilnahme an sogenannten peer-to-peer-Tauschbörsen (“filesharing”) sind an der Tagesordnung. Täglich werden unzählige dieser Briefe versendet, eine regelrechte Abmahnindustrie verfolgt diese Rechtsverletzungen. Und wer bekommt Abmahnungen? Unabhängig ob man selbst an den Tauschbörsen teilgenommen hat oder nicht wird immer der Anschlussinhaber angeschrieben. Denn die Daten der Rechtsverletzungen können nur den jeweiligen Anschlussinhaber identifizieren, nicht den Täter. Und so wird dieser nun in Anspruch genommen. Dabei wird in den Abmahnungen pauschal Angst verbreitet, schließlich soll neben dem Unterlassungsanspruch auch eine ordentliche Summe an Schadenersatz gezahlt werden. Ist das alles richtig?

Wichtiger Grundsatz: Nicht unterschreiben, nicht zahlen, nicht den Gegener anrufen – lassen Sie sich erst beraten, bevor Sie die falschen Schritte gehen! Denn nicht alles, was in einer Abmahnung steht, ist richtig. Durch die passende Startegie kann eine Abmahnung optimal entschärft werden. Wir helfen Ihnen dabei gern weiter. Wir sind für Sie da, während der Bürozeiten von Montag bis Freitag jeweils zwischen 09:00 und 17:00, außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie unseren Service auch telefonisch. Sagen Sie unseren Mitarbeitern, wann wir Sie zurückrufen können und wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

24h täglich: 0231 – 58 09 99 11

Kostenlos? Risikofrei? Unser erstes Informationsgespräch ist für Sie völlig risikofrei und kostenlos. In diesem Gespräch erörtern wir, was genau Ihnen vorgeworfen wird und wie man diesen Vorwurf optimal abwehrt. Wir schlagen Ihnen dann einen konkreten Lösungsweg vor und sagen Ihnen offen, welche Kosten entstehen. Erst wenn Sie diesen Vorschlag akzeptieren, werden wir für Sie tätig. Möchten Sie Ihr Problem selbst lösen, so war das erste Informationsgespräch für Sie kostenlos.

Wir beraten seit über 5 Jahren nun schon Mandanten, die solche Abmahnungen erhalten haben. Allein in 2011 haben wir eine vierstellige Zahl an derartigen Mandaten abgewickelt. Setzten Sie auf unsere Erfahrung und rufen Sie uns an!

Written by

RA Peters ist der Gründer und Inhaber der Kanzlei e-law. Weitere Informationen über RA Peters finden Sie im Bereich "Kanzlei" > "Team".